Gemeinde Brixen im Thale
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Die Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe ist bis 30. April 2025 mit u.a. Formularen zu erklären und der errechnete Betrag an die Gemeinde abzuführen. Es handelt sich um Selbstbemessungsabgaben, es ergeht seitens der Gemeinde keine Vorschreibung.
Weitere Infos sh. Beilagen;
Info FWOA - Leerstd.Abg.pdf herunterladen (0.31 MB)
LeerstAbg_FormularBrixen.pdf herunterladen (0.17 MB)
FWOA_Formular_Brixen.pdf herunterladen (0.15 MB)
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