Gemeinde Brixen im Thale
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Der Heizkostenzuschuss 2025 kann von 1. März bis 30. September 2025 beantragt werden. Voraussetzung für den Heizkostenzuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol.
Hinweis: Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt im Herbst 2025 mit Beginn der Heizsaison.
Allen FördernehmerInnen, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, wird vom Amt der Tiroler Landesregierung ein Antragsformular zugestellt..
Für MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ein Zusageschreiben.
Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen:
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/heizkostenzuschuss/
Antragsformular_HKZ_2025.pdf herunterladen (0.3 MB)
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