Heizkostenzuschuss 2026

Foto Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss 2026 kann von 1. Mai bis 31. Oktober 2026 beantragt werden. Voraussetzung für den Heizkostenzuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. 

Höhe Heizkostenzuschuss: 250 Euro

  • Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen sowie BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen (Stichtag Antragstellung bzw. Förderentscheidung)

Nettoeinkommensgrenzen Heizkostenzuschuss

  • 1.435 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
  • 2.265 Euro pro Monat für zwei Personen
  • 2.665 Euro pro Monat für drei Personen
  • 2.965 Euro pro Monat für vier Personen
  • + 300 Euro pro Monat für jede weitere Person

Hinweis: Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt im Herbst 2026 mit Beginn der Heizsaison.

Allen FördernehmerInnen, denen der Heizkostenzuschuss 2025 des Landes bewilligt wurde, wird vom Amt der Tiroler Landesregierung ein Antragsformular zugestellt..

Für MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2025 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ein Zusageschreiben.

Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen: 

https://www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss

Antragsformular HKZ_2026.pdf herunterladen (0.18 MB)