Gemeinde Brixen im Thale
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Verbrennen biogener Materialien im Freien
Das punktuelle und flächenhafte Verbrennen von biogenen und nicht biogenen Materialien ist in ganz Österreich aufgrund verschiedener Gesetze verboten.
Ausnahmen vom Verbot sind im nachfolgenden Meldeformular aufgelistet und gegen rechtzeitige Meldung bei der Gemeinde zulässig.
Meldungen können über nachfolgenden Link direkt online eingebracht werden bzw. wie bisher mit nachfolgenden Meldeformular.
Online-Meldeformular Zweckfeuer
Meldeformular und rechtliche Infos Zweckfeuer.pdf herunterladen (0.13 MB
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