Gemeinde Brixen im Thale
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Die Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe ist bis 30. April 2026 mit u.a. Formularen zu erklären und der errechnete Betrag an die Gemeinde abzuführen. Es handelt sich um Selbstbemessungsabgaben, es ergeht seitens der Gemeinde keine Vorschreibung!
Achtung - Gebührenerhöhung Freizeitwohnsitzabgabe!
Weitere Infos sh. Beilagen;
Info FWOA - Leerstd.Abg 2026[2].pdf herunterladen (0.3 MB)
FWOA Formular Brixen ab 2026[1].pdf herunterladen (0.15 MB)
LeerstAbg FormularBrixen.pdf herunterladen (0.17 MB)
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